Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 15. Dezember 2003

#0 – kakaov_2003

Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse für die menschliche Ernährung (ABl. EG Nr. L 197 S. 19) in deutsches Recht umgesetzt.

Kurz erklärt

  • Die Verordnung setzt eine EU-Richtlinie über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse in deutsches Recht um.
  • Die Richtlinie stammt vom 23. Juni 2000.
  • Sie betrifft Produkte, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind.
  • Die Regelung ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
  • Ziel ist die Harmonisierung der Vorschriften für Kakao- und Schokoladenerzeugnisse in Deutschland.