Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
15. Dezember 2003
#0 – kakaov_2003
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2000 über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse für die menschliche Ernährung (ABl. EG Nr. L 197 S. 19) in deutsches Recht umgesetzt.
Kurz erklärt
- Die Verordnung setzt eine EU-Richtlinie über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse in deutsches Recht um.
- Die Richtlinie stammt vom 23. Juni 2000.
- Sie betrifft Produkte, die für die menschliche Ernährung bestimmt sind.
- Die Regelung ist im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
- Ziel ist die Harmonisierung der Vorschriften für Kakao- und Schokoladenerzeugnisse in Deutschland.